Ausrüstung kennen
Aufbau, Funktion und Grenzen der eingesetzten Systeme, etwa Rückhalte-, Positionierungs- oder Auffangsystem.

PSAgA Unterweisung
Wer persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt, muss unterwiesen sein: vor der ersten Benutzung, bei Bedarf und mindestens alle zwölf Monate. Wir führen die Unterweisung mit praktischen Übungen durch.
Die Unterweisung vermittelt Beschäftigten, wie ihre Ausrüstung am eigenen Arbeitsplatz sicher benutzt wird. Sie ist auf Tätigkeit, Ausrüstung und Einsatzort zugeschnitten.
Unterweisung, Schulung und Sachkundeprüfung sind verschiedene Dinge. Die Unterweisung ist Aufgabe des Arbeitgebers und bezieht sich auf den konkreten Arbeitsplatz. Eine Schulung kann sie unterstützen, ersetzt aber nicht die betriebs- und einsatzbezogene Unterweisung.
Aufbau, Funktion und Grenzen der eingesetzten Systeme, etwa Rückhalte-, Positionierungs- oder Auffangsystem.
Die Sichtkontrolle vor jeder Benutzung und das Aussondern auffälliger Ausrüstung werden gezeigt und geübt.
Anlegen, Anschlagen und Arbeiten am Arbeitsplatz, einschließlich der Angaben aus der Betriebsanweisung.
Das vorgesehene Rettungsverfahren gehört zur Unterweisung und wird praktisch durchgesprochen und geübt.
Wissen und Handgriffe verblassen, wenn sie nicht geübt werden. Deshalb wird die Unterweisung wiederholt, mindestens alle zwölf Monate.
Wer neu mit PSA gegen Absturz arbeitet, wird unterwiesen, bevor die Ausrüstung eingesetzt wird.
Die Wiederholung frischt Anwendung, Kontrolle und Rettungsverfahren auf, mit praktischen Übungen.
Neue Ausrüstung, geänderte Arbeitsverfahren oder ein neuer Einsatzort können eine frühere Unterweisung nötig machen.
Teilnehmer, Datum und Inhalt werden dokumentiert, damit der Betrieb die Unterweisung belegen kann.
Steht die jährliche Unterweisung an? Nennen Sie uns Ausrüstung und Zahl der Beschäftigten.
Die Pflicht zur Unterweisung folgt aus dem Arbeitsschutz. Die DGUV Regel 112-198 beschreibt, wie sie bei PSA gegen Absturz umgesetzt werden kann.
PSA gegen Absturz ist nachrangig. Kollektive technische Schutzmaßnahmen wie Geländer oder Seitenschutz haben Vorrang. Wo PSA gegen Absturz begründet zum Einsatz kommt, richtet sich der Umfang der Unterweisung nach der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben.
Einen allgemeinen staatlichen PSAgA-Schein gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Ihre Beschäftigten für ihre konkrete Tätigkeit nachweislich unterwiesen und im Üben des Rettungsverfahrens sicher sind.
Die Unterweisung findet dort statt, wo gearbeitet wird, oder an einer geeigneten Übungsstelle. So bleibt sie nah an Ihren Systemen und Ihren Abläufen.
Die Verantwortung für die Unterweisung bleibt beim Arbeitgeber. Wir führen sie fachlich durch und liefern die Dokumentation.
Wir unterweisen an der Ausrüstung, die Ihre Beschäftigten tatsächlich benutzen.
Die Inhalte orientieren sich an Ihrer Gefährdungsbeurteilung und Ihren Tätigkeiten.
Das festgelegte Verfahren wird gemeinsam durchgespielt, damit im Ernstfall jeder Handgriff sitzt.
Steht die jährliche Unterweisung an? Nennen Sie uns Ausrüstung und Zahl der Beschäftigten.
Nach der DGUV Regel 112-198 vor der ersten Benutzung, nach Bedarf und mindestens alle zwölf Monate. Eine geänderte Gefährdung kann eine frühere Wiederholung erfordern.
Nein. Die Unterweisung ist die arbeitsplatzbezogene Pflicht des Arbeitgebers. Eine Schulung kann sie unterstützen, ersetzt sie aber nicht pauschal.
Ja. Bei PSA gegen Absturz wird die Unterweisung mit praktischen Übungen durchgeführt, einschließlich des Rettungsverfahrens.
Ein Zertifikat allein macht einen Betrieb nicht pauschal rechtskonform. Entscheidend sind die tätigkeitsbezogene Unterweisung und ihre Dokumentation.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@lwik.de.
Nennen Sie uns Ihre Ausrüstung, die Tätigkeiten und die Zahl der Beschäftigten.